Patientenversorgung im Projekt
Wer kann bei TENEAM teilnehmen?
Telemedizinisch versorgt werden können Patientinnen und Patienten, bei denen hausärztlich ein neurologischer Abklärungsbedarf festgestellt wurde. Wenn kein zeitnaher Termin bei einem niedergelassenen Neurologen/Neurologin gefunden wird, kann die teleneurologische Sprechstunde in Anspruch genommen werden. Eine Teilnahme am Projekt ist momentan nur für Patientinnen und Patienten der teilnehmenden Praxen möglich, die bei einer der beteiligten Krankenkassen versichert sind.
Beteiligte Krankenkassen:
- AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
- BARMER
- DAK - Gesundheit
- KNAPPSCHAFT